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Taxordnung

gepflegt. wohnen. geniessen.

Als Grundlage für die Berechnung der Taxordnung dienen die Vollkostenrechnung und die Planvollkostenrechnung. Daraus lässt sich auch der zu erreichende Ertragsüberschuss ableiten, den der Gemeinderat vorgibt, als Beitrag für die Investition bzw. Amortisation des Gebäudes (Miete).

Die Kosten setzen sich aus 3 Kostenarten zusammen:

  1. Die Pensionstaxe beinhaltet alle Kosten für das Wohnen wie Zimmer, Strom, Wasser, Verpflegung, Reinigung = Personalkosten der Bereiche Küche, Verwaltung und ein Anteil vom Bereich Hotellerie.
  2. Die Pflegetaxe, bestehend aus dem Bewohneranteil, dem Beitrag der öffentlichen Hand und dem Krankenkassenbeitrag, beinhaltet alle kassenpflichtigen Leistungen der Grundversicherung wie z.B. Blutdruck messen, Körperpflege, Wundverband usw. = Personalkosten des Pflegepersonals.
  3. Die Betreuungsleistung beinhaltet alle Leistungen die erbracht werden, welche nicht über die Pensions- oder Pflegetaxe gedeckt sind, wie z.B. die Bereitschaft im Notfall (24h), Hilfestellungen im Alltag, Unterstützung und Angebote im gesellschaftlichen Bereich.
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